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Arbeitssicherheit
Fachkraft für Arbeitsicherheit [FaSi]

"Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vom 12.12.1973 verlangt
in Abhängigkeit von Betriebsart, -größe und -organisation
die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi)."

Die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften wird von den
-> Berufsgenossenschaften überwacht.

Wussten Sie, dass auch Ihr Unternehmen verpflichtet sein könnte, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen?

Sind Sie gesetzlich verpflichtet eine FaSi zu bestellen?

Gerne beraten wir Sie und
erbringen bei Bedarf diese
Leistung in Ihrem Unternehmen.

-> Online - Kontaktformular