"Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vom 12.12.1973 verlangt
in Abhängigkeit
von Betriebsart, -größe und -organisation
die Bestellung einer
Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi)."
Die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften
wird von den
-> Berufsgenossenschaften überwacht.
